Consulenza su servizi normativi e fiscali in Svizzera

Wir dienen grossen und kleinen Unternehmen

Massgeschneiderte Beratung für Ihr Unternehmen

Von Ihrer Geschäftsidee bis hin zu allen administrativen, buchhalterischen, rechtlichen und steuerlichen Aspekten: Unsere Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, alle Bedürfnisse und Anforderungen unserer Kunden zu erfüllen.

Entdecken Sie unsere Dienstleistungen im Bereich Regulierung und Steuern

Ihre Bedürfnisse haben für uns oberste Priorität

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Verwirklichung Ihrer Geschäftsidee und unterstützen Sie bei der Klärung aller Unklarheiten.
01

Eröffnung eines Unternehmens in der Schweiz

Erweitern Sie Ihr Geschäft über die italienischen Grenzen hinaus und verschaffen Sie sich Zugang zu einem stetig wachsenden, stabilen Markt mit vorteilhaften Steuerbedingungen.
02

Fiskalvertretung in der Schweiz

Wir unterstützen Sie während der gesamten Buchhaltungs- und Steuerphase, sodass Sie sich ganz auf die strategischen und operativen Aspekte Ihres Unternehmens konzentrieren können.
03

Unternehmensdomizil in der Schweiz

Dank unserer flächendeckenden Lage haben Sie die Wahl zwischen den verschiedenen Sprachräumen der Schweiz.
04

Entsendung von Arbeitnehmern in die Schweiz

Die Schweizer Arbeitsgesetzgebung ist umfassend und komplex und wir werden Ihr Ansprechpartner für reibungslose Abläufe sein.
05

Rechtsberatung

Rechtliche Unterstützung ist immer wertvoll, vor allem, wenn Sie im Ausland arbeiten wollen. Wir bewerten für Sie die besten Vorgehensweisen.
06

Inkassotätigkeit

Ein Team von Fachleuten steht Ihnen zur Verfügung, um effektive Inkasso-Strategien in kurzer Zeit einzurichten.
07

Zoll und Waren Schweiz

Ungehinderte und sichere Einfuhr von Waren unter Einhaltung aller Zollvorschriften und -formalitäten in der Schweiz.
08

Ausländische Mehrwertsteuererstattung

Wir begleiten Sie durch den gesamten bürokratischen Prozess und bereiten die notwendigen Unterlagen für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer gemäss den gesetzlichen Bestimmungen vor.

SEIT ÜBER 100 JAHREN BIETEN WIR UNTERNEHMEN

Regulatorische und steuerliche Dienstleistungen für die Arbeit in der Schweiz

Unser Team von Beratern, die auf dem Schweizer Markt tätig sind, unterstützt Sie gerne bei der Entwicklung Ihres Unternehmens und der Suche nach der idealen Dienstleistung für Ihr Unternehmen.

400 +

Über 400 neue Unternehmen, die von uns eröffnet und mit Schweizer Mehrwertsteuer registriert wurden.

10000 +

Über 10.000 Verwaltungs- und Rechtsberatungen.

1 MIO+

Über 1 Mio. CHF an erhaltenen Mehrwertsteuerrückerstattungen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu regulatorischen und steuerlichen Dienstleistungen für Unternehmen, die in der Schweiz arbeiten möchten. Wenn Sie nicht finden, was Sie brauchen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Die Eröffnung eines Einzelunternehmens ist möglich, bedarf aber einer Bewilligung der kantonalen Migrationsbehörden. Da die Bewilligung in der Schweiz umfangreiche Kapital- und Vertragsgarantien erfordert, die schwer zu quantifizieren sind, wird von der Gründung einer Einzelfirma zugunsten einer Kapitalgesellschaft wie einer SAGL mit beschränkter Garantie abgeraten.

In Bezug auf die Einzelfirma (Personengesellschaft), gibt es keine Kapitalpflicht. Für eine Srl hingegen beträgt das Mindestkapital 20.000 CHF. Es gibt keine Obergrenzen. Der Betrag kann in bar oder in Sachleistungen gezahlt werden. Im letzteren Fall sind zusätzliche Kosten für den Notar zu berücksichtigen, da er den Wert der Ware bewerten muss.
Ein italienisches Unternehmen, das auf schweizerischem Gebiet Dienstleistungen erbringt und einen jährlichen Gesamtumsatz von mindestens 100.000 CHF erzielt, ist obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig. Daher ist es erforderlich, einen Steuervertreter mit Wohnsitz in der Schweiz zu ernennen, um sich im schweizerischen Mehrwertsteuerregister registrieren zu lassen und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten.

Bei der Kontrolle durch die schweizerischen Behörden sind sowohl die Annahme der Anmeldung, die Muster A1 für jeden Mitarbeiter, die Arbeitsverträge der einzelnen Mitarbeiter sowie der Auftrags-/Leistungsvertrag mit dem Auftraggeber vorzulegen. Ausserdem muss auf der Baustelle ein Stundenbuch geführt werden, damit die Beschäftigten die tatsächlich täglich auf der Baustelle geleisteten Arbeitsstunden bescheinigen können.

Die Italienische Handelskammer für die Schweiz erstellt, falls vom Antragsteller beauftragt, eine offizielle Mitteilung, die alle Elemente enthält, um den Streitgegenstand, die Bedingungen der Angelegenheit und die zu ergreifenden Massnahmen eindeutig zu identifizieren. Insbesondere ist der Adressat nach der Begründung des Rechtsakts über die Frist für die Erledigung der Forderung und den Zeitpunkt des Beginns dieser Frist zu unterrichten.

Für den Export Ihrer Produkte in die Schweiz müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Handelsrechnung in dreifacher Ausfertigung;
  • Lieferschein oder ähnliches Transportdokument;
  • Einheitspapier – Zollinhaltserklärung;
  • EUR1 – Ursprungszeugnis

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    Zürich: Dolderstrasse 62, CH-8032 Zürich
    Genf: 12-14 rue du Cendrier, CH-1211 Genf 1
    Lugano: Via Serafino Balestra 12, CH-6900 Lugano

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    Zürich: +41 (0)44 289 23 23
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    Lugano: +41 (0)91 924 02 32

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    Regulatorische und steuerliche Dienste