Wir dienen grossen und kleinen Unternehmen
Massgeschneiderte Beratung für Ihr Unternehmen
Entdecken Sie unsere Dienstleistungen im Bereich Regulierung und Steuern
Ihre Bedürfnisse haben für uns oberste Priorität
Eröffnung eines Unternehmens in der Schweiz
Fiskalvertretung in der Schweiz
Unternehmensdomizil in der Schweiz
Entsendung von Arbeitnehmern in die Schweiz
Inkassotätigkeit
Zoll und Waren Schweiz
Ausländische Mehrwertsteuererstattung
Rechtsberatung
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SEIT ÜBER 100 JAHREN BIETEN WIR UNTERNEHMEN
Regulatorische und steuerliche Dienstleistungen für die Arbeit in der Schweiz
400 +
10000 +
1 MIO+
WIR SIND FÜR SIE DA
Unser Team aus Fachleuten
Alessandro Babini
Fabio Franceschini
Lysiane Bennato
Martina Marizza
Lia Vasta
Ginevra Ducceschi
Was sagen sie über uns?
Bewertungen unserer Kunden, die ihr Geschäft in der Schweiz durch unsere Beratung ausgebaut haben.
In der Italienischen Handelskammer für die Schweiz habe ich einen kompetenten und zuverlässigen Partner gefunden, der Fragen und Kritiken in der Verwaltung unserer Schweizer Niederlassung beantwortet hat
Luca Nunno
Ich empfehle den Service der Italienischen Handelskammer für die Schweiz allen Unternehmen, die einen zuverlässigen und kompetenten Partner suchen, an den sie die steuerliche Vertretung ihres Unternehmens delegieren können
Maria Grazia Bigini
Dank des Domizilierungsdienstes der italienischen Handelskammer für die Schweiz konnten wir das Dossier schnell abschliessen und hatten einen effektiven Partner im Umgang mit den Schweizer Behörden
Roberto Beghetto
Wir nutzen die italienische Handelskammer für die Schweiz für die Mitteilungen über die Entsendung der Arbeitnehmer und die vorgesehenen, genauen und gewissenhaften Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. Eine wertvolle Hilfe für unsere Arbeit
Lucia Rizzotto
Die angebotenen Dienstleistungen werden von geschulten und dynamischen Fachleuten erbracht, und die Unterstützung zielt darauf ab, Probleme zu antizipieren und zu lösen und die Risiken, einschliesslich der Kosten, zu begrenzen. Auch meine Kollegen haben dies bestätigt
Joanna Prestley
Ich habe bei der italienischen Handelskammer für die Schweiz grosse Professionalität und Hilfsbereitschaft erlebt und bin mit der geleisteten Arbeit sehr zufrieden. Ich weiss, dass ich bei ihnen immer konkrete Antworten finde
Marco Zappa
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Kann ich in der Schweiz eine Einzelfirma gründen?
Die Eröffnung eines Einzelunternehmens ist möglich, bedarf aber einer Bewilligung der kantonalen Migrationsbehörden. Da die Bewilligung in der Schweiz umfangreiche Kapital- und Vertragsgarantien erfordert, die schwer zu quantifizieren sind, wird von der Gründung einer Einzelfirma zugunsten einer Kapitalgesellschaft wie einer SAGL mit beschränkter Garantie abgeraten.
Ist für Einzelunternehmen und Gesellschaften mit beschränkter Haftung ein Mindestkapital erforderlich?
Wann ist eine Steuervertretung in der Schweiz für ein italienisches Unternehmen notwendig?
Welche Dokumente sind für eine Entsendung in die Schweiz erforderlich?
Bei der Kontrolle durch die schweizerischen Behörden sind sowohl die Annahme der Anmeldung, die Muster A1 für jeden Mitarbeiter, die Arbeitsverträge der einzelnen Mitarbeiter sowie der Auftrags-/Leistungsvertrag mit dem Auftraggeber vorzulegen. Ausserdem muss auf der Baustelle ein Stundenbuch geführt werden, damit die Beschäftigten die tatsächlich täglich auf der Baustelle geleisteten Arbeitsstunden bescheinigen können.
Wie läuft das Mahnverfahren ab?
Die Italienische Handelskammer für die Schweiz erstellt, falls vom Antragsteller beauftragt, eine offizielle Mitteilung, die alle Elemente enthält, um den Streitgegenstand, die Bedingungen der Angelegenheit und die zu ergreifenden Massnahmen eindeutig zu identifizieren. Insbesondere ist der Adressat nach der Begründung des Rechtsakts über die Frist für die Erledigung der Forderung und den Zeitpunkt des Beginns dieser Frist zu unterrichten.
Ich bin ein italienisches Unternehmen, das Produkte in die Schweiz exportieren möchte. Welche Dokumente muss ich vorbereiten?
Für den Export Ihrer Produkte in die Schweiz müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Handelsrechnung in dreifacher Ausfertigung;
- Lieferschein oder ähnliches Transportdokument;
- Einheitspapier – Zollinhaltserklärung;
- EUR1 – Ursprungszeugnis
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