Die Ankündigung zur Änderung des Iperammortamento, die die Streichung der Klausel vorsieht, welche den Steuervorteil auf „Made in UE“-Waren beschränkte, wurde mit großer Zufriedenheit aufgenommen.

Die Entscheidung stellt einen wichtigen Schritt dar, der den italienischen Unternehmen mehr rechtliche Sicherheit bietet. Die Aufhebung der territorialen Beschränkung beseitigt nämlich ein Hindernis, das bisher potenziell die Produktionsketten und die internationalen Beschaffungen außerhalb der EU benachteiligt hätte. Unternehmen, die Maschinen, Komponenten oder technologische Dienstleistungen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union beziehen, können nun ihre Investitionen und Planungen mit größerer Gelassenheit prüfen, da der Steuervorteil auch für Lieferungen aus beispielsweise der Schweiz anerkannt werden kann.

Konkrete Chancen für italienische Unternehmen
  • Zugang zu Schweizer Technologien und Lieferanten: Die Schweiz ist ein nahegelegener Markt, geografisch in die Europäische Union eingebettet, stabil und technologisch fortschrittlich. Die vom Vize‑Wirtschaftsminister Maurizio Leo angekündigte Gesetzesänderung wird den Erwerb von Schweizer Waren und Dienstleistungen erleichtern, ohne dass steuerliche Vorteile verloren gehen.
  • Industrielle Partnerschaften und F&E: Es eröffnen sich größere Möglichkeiten für gemeinsame Entwicklungsverträge, Joint Ventures und Subunternehmer‑Vereinbarungen mit Schweizer Partnern.
  • Investitionsplanung: Unternehmen können Extra‑EU‑Lieferungen in ihre Industriepläne integrieren und so die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit ihrer Investitionen verbessern.
Praktische Empfehlungen für Unternehmer
  • Auf den endgültigen Gesetzestext warten: Es ist unerlässlich, das Gesetzgebungsverfahren und die Durchführungsrichtlinien zu verfolgen, um operative Details und Zeitpläne zu kennen.
  • Beschaffungsstrategien überdenken: Prüfen Sie Schweizer Lieferanten, wenn dies strategisch vorteilhaft ist, etwa zur Reduktion logistischer Kosten und zur Nutzung hoher technologischer Qualität.
  • Steuer‑ und Zollexperten konsultieren: Es ist jetzt wichtig, Fachleute hinzuzuziehen, beispielsweise das interne Unternehmensservice‑Team der CCIS, das über das notwendige Know‑how verfügt, um das Iperammortamento korrekt anzuwenden und die erforderlichen Unterlagen vorzubereiten.
Ein positives Signal für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Die CCIS wertet diese Änderung als ein Öffnungssignal, das die bereits soliden Wirtschaftsbeziehungen zwischen Italien und der Schweiz weiter stärkt. Für italienische Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe und der Technologiebranche bestätigt die Schweiz ihre Rolle als strategischer Markt: geografisch nahe, kompetenzstark und mit Beschaffungswegen, die italienische Wertschöpfungsketten ergänzen und stärken können.

Wir stehen italienischen Unternehmen weiterhin für operative Unterstützung, rechtliche Vertiefungen und Orientierung zu Sourcing‑ und Partnerschaftsmöglichkeiten in der Schweiz zur Verfügung. Für Informationen: info@ccis.ch.

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